Art 7 Abs. 1 JüdMilSeelsVtrDie Militärrabbiner und Militärrabbinerinnen leisten Seelsorge auch an Soldaten und Soldatinnen, die nicht dem jüdischen Glauben angehören, sofern diese dies…
Art 12 Abs. 1 JüdMilSeelsVtrZur Wahrnehmung der zentralen Verwaltungsaufgaben der jüdischen Militärseelsorge wird in Berlin ein Militärrabbinat als Bundesamt eingerichtet, das dem…
(XXXX) JüdMilSeelsVtrSchlussprotokoll
Der organisatorische Aufbau der jüdischen Militärseelsorge erfolgt unter Berücksichtigung des Aufgabenspektrums und der religiösen Bedürfnisse, zu denen unter…
Präambel JüdMilSeelsVtrIn dem Bestreben, die freie religiöse Betätigung für jüdische Soldaten und Soldatinnen zu gewährleisten und die Ausübung der Seelsorge in der Bundeswehr um den…
Art 10 Abs. 1 JüdMilSeelsVtrDer Militärbundesrabbiner ist zuständig für alle religiösen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der jüdischen Militärseelsorge, insbesondere für