Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Militärbundesrabbiner wird vom Zentralrat der Juden in Deutschland bestimmt. Der Zentralrat der Juden in Deutschland versichert sich zuvor bei der Bundesregierung, dass vom staatlichen Standpunkt aus gegen die für das Amt des Militärbundesrabbiners vorgesehene Person keine schwerwiegenden Einwendungen erhoben werden.
Der Militärbundesrabbiner steht in keinem Beschäftigungsverhältnis mit der Bundesrepublik Deutschland. Er erhält vom Staat eine angemessene Dienstaufwandsentschädigung. Die im Zusammenhang mit der religiösen Leitung der jüdischen Militärseelsorge entstehenden Sachausgaben werden erstattet. Er erhält eine Reisekostenerstattung.
Der Zentralrat der Juden in Deutschland kann den Militärbundesrabbiner abberufen. Er unterrichtet die Bundesregierung angemessene Zeit zuvor von einer dahingehenden Absicht und teilt ihr schnellstmöglich die Person des in Aussicht genommenen neuen Amtsträgers mit.
Das Bundesministerium der Verteidigung betraut im Einvernehmen mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland mit der Leitung des Militärrabbinats einen…
In allen sonstigen wichtigen Entscheidungen in personellen Angelegenheiten der Militärrabbiner und Militärrabbinerinnen ist durch das Bundesministerium der…
In religiösen Angelegenheiten unterstehen die Militärrabbiner und Militärrabbinerinnen der Leitung und Dienstaufsicht des Militärbundesrabbiners (Artikel 10…
Zur Wahrnehmung der zentralen Verwaltungsaufgaben der jüdischen Militärseelsorge wird in Berlin ein Militärrabbinat als Bundesamt eingerichtet, das dem…
Bei Einverständnis zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Militärbundesrabbiner kann von den Erfordernissen der Nummer 1 und Nummer 3…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.