§ 6 KälteanlMstrV
Situationsaufgabe
(1)
Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz für die Meisterprüfung im Kälteanlagenbauer-Handwerk. Die Aufgabenstellung wird vom Meisterprüfungsausschuss festgelegt.
(2)
Als Situationsaufgabe ist eine Fehler- und Störungssuche an einer Kälteanlage oder an einem Klimagerät unter Berücksichtigung von Qualität, Zeit, Materialeinsatz und Arbeitsorganisation durchzuführen. Fehler und Störungen sind zu beheben und die Arbeiten zu dokumentieren.