§ 24 KaffeeStVBeförderungen zu gewerblichen Zwecken
Die Anzeige nach § 17 Absatz 4 Satz 1 des Gesetzes ist im Voraus beim Hauptzollamt nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben. Auf Verlangen des…
§ 28 Abs. 2 KaffeeStVUnregelmäßigkeiten während der Beförderung von Kaffee oder kaffeehaltigen Waren des zollrechtlich freien Verkehrs
Die Steueranmeldung nach § 19 Absatz 4 des Gesetzes ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben. Für die Überprüfung der Steueranmeldung gilt § 20…
§ 15 Abs. 5 KaffeeStGKaffeesteuergesetz
Für den Eingang von Kaffee aus einem der in Artikel 4 Absatz 2 der Systemrichtlinie aufgeführten Gebiete in das Steuergebiet sind die in den zollrechtlichen…
§ 20a Abs. 3 KaffeeStVHerstellung von Kaffee außerhalb eines Steuerlagers
Der Anmeldepflichtige hat dem Hauptzollamt unverzüglich schriftlich anzuzeigen:
§ 17 Abs. 5 KaffeeStGKaffeesteuergesetz
Der Steuerschuldner hat für Kaffee, für den die Steuer entstanden ist, unverzüglich eine Steueranmeldung abzugeben. Die Steuer ist spätestens am 20. Tag des auf…