§ 239 Abs. 2 Nr. 3 KAGBVerbot und Einschränkung von Erwerb und Veräußerung
auf einen anderen AIF übertragen, der von ihr oder einem Unternehmen im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 verwaltet wird.
§ 181 Abs. 1 KAGBGegenstand der Verschmelzung; Verschmelzungsarten
Spezial-AIF dürfen nicht auf Publikumsinvestmentvermögen verschmolzen werden, Publikumsinvestmentvermögen dürfen nicht auf Spezial-AIF verschmolzen werden. OGAW…
§ 113 Abs. 2 Nr. 4 KAGBErlaubnisantrag und Erlaubniserteilung bei der extern verwalteten OGAW-Investmentaktiengesellschaft
die OGAW-Investmentaktiengesellschaft nachhaltig gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes verstößt.
§ 221 Abs. 1 Nr. 2 KAGBZulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen, Kreditaufnahme
Anteile oder Aktien an inländischen Investmentvermögen nach Maßgabe der §§ 196, 218 und 220 sowie an entsprechenden EU-Investmentvermögen oder ausländischen…
§ 112 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a KAGBVerwaltung und Anlage
sich nicht in eine intern verwaltete Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital umwandelt oder