§ 234 Nr. 6 KAGBBeteiligung an Immobilien-Gesellschaften
die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft für Rechnung des Immobilien-Sondervermögens unmittelbar oder mittelbar mit 100 Prozent des Kapitals und der Stimmrechte…
§ 235 Abs. 1 KAGBAnforderungen an die Immobilien-Gesellschaften
Die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des Immobilien-Sondervermögens Beteiligungen nur an solchen Immobilien-Gesellschaften erwerben und…
§ 240 Abs. 1 Nr. 1 KAGBDarlehensgewährung an Immobilien-Gesellschaften
sie an der Immobilien-Gesellschaft für Rechnung des Immobilien-Sondervermögens unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist,
§ 247 Abs. 2 Nr. 1 KAGBVermögensaufstellung
Firma, Rechtsform und Sitz der Immobilien-Gesellschaft,