§ 234 Nr. 3 KAGBBeteiligung an Immobilien-Gesellschaften
durch Vereinbarung zwischen AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft und Immobilien-Gesellschaft die Befugnisse der Verwahrstelle nach § 84 Absatz 1 Nummer 5…
§ 231 Abs. 6 KAGBZulässige Vermögensgegenstände; Anlagegrenzen
Gegenstände nach Absatz 3 dürfen auch von der Kapitalverwaltungsgesellschaft für das Immobilien-Sondervermögen betrieben werden.
§ 235 Abs. 1 KAGBAnforderungen an die Immobilien-Gesellschaften
Die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des Immobilien-Sondervermögens Beteiligungen nur an solchen Immobilien-Gesellschaften erwerben und…
§ 260 Abs. 4 KAGBVeräußerung und Belastung von Vermögensgegenständen
Verfügungen über Vermögensgegenstände, die zum Vermögen der Immobilien-Gesellschaften gehören, gelten für die Prüfung ihrer Zulässigkeit als…
§ 239 Abs. 1 KAGBVerbot und Einschränkung von Erwerb und Veräußerung
Ein Vermögensgegenstand nach § 231 Absatz 1 oder nach § 234 darf für Rechnung eines Immobilien-Sondervermögens nicht erworben werden, wenn er bereits im…