§ 57 Abs. 1 GmbHGGesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Die beschlossene Erhöhung des Stammkapitals ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, nachdem das erhöhte Kapital durch Übernahme von…
§ 183a Abs. 2 AktGAktiengesetz
Der Vorstand hat das Datum des Beschlusses über die Kapitalerhöhung sowie die Angaben nach § 37a Abs. 1 und 2 in den Gesellschaftsblättern bekannt zu machen.…
§ 57i Abs. 1 GmbHGGesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Der Anmeldung des Beschlusses über die Erhöhung des Stammkapitals zur Eintragung in das Handelsregister ist die der Kapitalerhöhung zugrunde gelegte, mit dem…
§ 184 Abs. 1 AktGAktiengesetz
Der Vorstand und der Vorsitzende des Aufsichtsrats haben den Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. In…
§ 188 Abs. 1 AktGAktiengesetz
Der Vorstand und der Vorsitzende des Aufsichtsrats haben die Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.