Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Musterkläger und die Musterbeklagten können einen gerichtlichen Vergleich dadurch schließen, dass sie Den Beigeladenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
dem Gericht einen schriftlichen Vergleichsvorschlag zur Beendigung des Musterverfahrens und der Ausgangsverfahren unterbreiten oder
einen schriftlichen Vergleichsvorschlag des Gerichts durch Schriftsatz gegenüber dem Gericht annehmen.
Der Vergleichsvorschlag soll auch die folgenden Regelungen enthalten:
zur Verteilung der vereinbarten Leistungen auf die Beteiligten,
zum von den Beteiligten zu erbringenden Nachweis der Leistungsberechtigung,
zur Fälligkeit der Leistungen sowie
zur Verteilung der Kosten des Musterverfahrens auf die Beteiligten.
Nach rechtskräftigem Abschluss des Musterverfahrens werden die Beigeladenen in ihrem jeweiligen Ausgangsverfahren mit der Behauptung, dass der Musterkläger das…
die Höhe des vom Kläger geltend gemachten Anspruchs, soweit dieser von den Feststellungszielen des Musterverfahrens betroffen ist, und
genehmigte Vergleiche nach § 22 Absatz 1 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes,
in Angebotsunterlagen im Sinne des § 11 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes.
Das Gericht genehmigt den Vergleich durch unanfechtbaren Beschluss, wenn es ihn unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.