§ 7 KAPrüfbVPrüfungs- und Berichtsgrundsätze für externe Kapitalverwaltungsgesellschaften
Der Bericht über die Prüfung der externen Kapitalverwaltungsgesellschaft ist so zu verfassen, dass er den für die Prüfung eines Investmentvermögens zuständigen…
§ 5 Abs. 1 KAPrüfbVZusammenfassung der Prüfungsergebnisse
In einer zusammenfassenden Schlussbemerkung zum Prüfungsbericht ist, soweit dies nicht bereits im Rahmen der dem Bericht vorangestellten Ausführungen nach § 321…
§ 8 Abs. 1 KAPrüfbVDarstellung der rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen
Im Prüfungsbericht ist zu berichten
§ 28 Abs. 1 PrüfVVerordnung über den Inhalt der Prüfungsberichte zu den Jahresabschlüssen und den Solvabilitätsübersichten von Versicherungsunternehmen
Die geschäftliche Entwicklung ist unter Gegenüberstellung der für sie kennzeichnenden Zahlen des Berichtsjahres und des Vorjahres darzustellen und zu erläutern.
§ 21 Abs. 1 KAPrüfbVBerichtszeitraum
Die Berichterstattung nach diesem Abschnitt kann nach pflichtgemäßem Ermessen des Abschlussprüfers in Abstimmung mit der externen Kapitalverwaltungsgesellschaft…