§ 26 Abs. 2 KAPrüfbVAngaben zum Sondervermögen
Absatz 1 ist nicht auf Spezial-AIF anzuwenden. Absatz 1 Nummer 14 ist nicht auf Immobilien-Sondervermögen anzuwenden.
§ 25 Abs. 4 KAPrüfbVPrüfungs- und Berichtsgrundsätze für Sondervermögen
Bei Spezial-AIF ist ferner vom Abschlussprüfer festzustellen, ob die Anlagebedingungen den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches entsprechen. Weitere,…
§ 29 Abs. 3 KAPrüfbVAnlagevorschriften und Verletzungen von Anlagegrenzen
Im Prüfungsbericht ist, soweit sich aus den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches zu der Art des Sondervermögens nichts anderes ergibt, insbesondere über…
§ 32 Abs. 1 KAPrüfbVBewertungsverfahren
Der Abschlussprüfer hat im Prüfungsbericht eines Sondervermögens zu bestätigen, dass die angewendeten Bewertungsverfahren unter Berücksichtigung des…
§ 47 Abs. 2 KAGBKapitalanlagegesetzbuch
Der Abschlussprüfer hat bei seiner Prüfung auch festzustellen, ob der Spezial-AIF im Sinne des § 46 sowohl die Bestimmungen dieses Gesetzes als auch jene eines…