§ 1 Abs. 1 KartKostVIn Verwaltungsverfahren erheben die nach § 44 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Gesetz) zuständigen Kartellbehörden Kosten (Gebühren und…
§ 11 Abs. 3 Nr. 2 KartKostVdie für das Land Niedersachsen erlassene Verordnung über die Gebühren der Landeskartellbehörde vom 10. April 1967 (Nieders. GVBl S. 117);
§ 7 Abs. 1 KartKostVKostenentscheidungen der Kartellbehörden und Anforderungen von Vorschüssen oder Sicherheitsleistungen nach § 16 des Verwaltungskostengesetzes in der bis zum 14.…
§ 62 Abs. 8 GWBGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die Gebührensätze und die Erhebung der Gebühren vom…
§ 8 Abs. 3 KartKostVAnordnungen der Kartellbehörde nach Absatz 1 sowie die Festsetzung der Kosten nach Absatz 2 sind Verfügungen im Sinne des § 62 Abs. 1 des Gesetzes.