Gesetze
Gesetz wird geladen …
Schutzzweck ist die Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes (Erhaltungsziele), einschließlich der räumlichen Vernetzung der Lebensraumtypen: 6510 Magere Flachlandmähwiesen (Alopecurus pratensis) und 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) sowie der Fledermausarten und ihrer Lebensräume: 1304 Große Hufeisennase (Rhinolophus ferrumequinum), 1321 Wimpernfledermaus (Myotis emarginatus), 1324 Großes Mausohr (Myotis myotis), 1309 Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), 1322 Fransenfledermaus (Myotis nattereri), 1326 Braunes Langohr (Plecotus auritus) und 1327 Breitflügelfledermaus (Eptesicus sereotinus). Schutzzweck ist zudem die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft.