§ 7 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a TKÜVVerordnung über die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation
die jeweils gewählte Rufnummer oder andere Adressierungsangabe, auch wenn diese bei vorzeitiger Beendigung eines im Telekommunikationsnetz begonnenen…
§ 173 Abs. 8 Nr. 5 TKGTelekommunikationsgesetz
die ersuchende Stelle, deren Aktenzeichen und ein die ersuchende Person eindeutig bezeichnendes Datum.
§ 117 Abs. 2 Nr. 1 TKGTelekommunikationsgesetz
Auskunft über den Namen und die ladungsfähige Anschrift desjenigen verlangen, der über eine dieser Rufnummern Dienstleistungen anbietet, oder
§ 172 Abs. 1 Nr. 7 TKGTelekommunikationsgesetz
das Datum der Vergabe der Rufnummer und, soweit abweichend, das Datum des Vertragsbeginns.
§ 100j Abs. 2 StPOStrafprozeßordnung
Die Auskunft nach Absatz 1 darf auch anhand einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse verlangt werden (§ 174 Absatz 1 Satz 3, §…