§ 3 Nr. 1 KeramMstrVGliederung des Teils I
ein Meisterprüfungsprojekt und ein darauf bezogenes Fachgespräch,
§ 2 Abs. 2 KeramMstrVMeisterprüfungsberufsbild
Im Keramiker-Handwerk sind zum Zwecke der Meisterprüfung folgende Fertigkeiten und Kenntnisse als ganzheitliche Qualifikationen zu berücksichtigen:
§ 9 Abs. 2 KeramMstrVAllgemeine Prüfungs- und Verfahrensregelungen, weitere Regelungen zur Meisterprüfung
Die Prüfung in den Teilen III und IV der Meisterprüfung bestimmt sich nach der Allgemeinen Meisterprüfungsverordnung vom 26. Oktober 2011 (BGBl. I S. 2149) in…
§ 1 Nr. 4 BestMstrVVerordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Bestattungsgewerbe
die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teil IV).
§ 1 Nr. 4 StuckMstrVVerordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Stuckateur-Handwerk
die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teil IV).