Anlage 2 KerIndAusbV
(Fundstelle: BGBl. I 2005, 1554 - 1557) Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesFertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sindZeitliche Richtwerte in Wochen im1.-18. Monat19.-36. Monat12341Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 10 Nr. 1)a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklärenwährend der gesamten Ausbildung zu vermittelnb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennene)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 10 Nr. 2)a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläuternb)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklärenc)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebs-verfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 10 Nr. 3)a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen4Umweltschutz (§ 10 Nr. 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen5Betriebliche und technische Kommunikation (§ 10 Nr. 5)a)Informationsquellen auswählen, Informationen beschaffen und bewerten8 b)technische Unterlagen und Fertigungsvorschriften anwenden, Skizzen anfertigenc)Gespräche mit Kunden, Vorgesetzten und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen, Ergebnisse dokumentierend)Sachverhalte darstellen; englische Fachbegriffe anwenden6Planen und Organisieren von Arbeitsabläufen, Bewerten und Arbeitsergebnissen, Geschäftsprozesse (§ 10 Nr. 6)a)Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung betriebswirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen8 b)Maschinen nach Fertigungsverfahren unterscheidenc)Aufgaben im Team planen, durchführen und bewertend)Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichtene)Werkzeuge und Materialien auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren und bereitstellenf)Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und Einsatzfähigkeit der Prüfmittel feststelleng)Instrumente zur Auftragsabwicklung sowie zur Terminverfolgung anwendenh)produktionstechnisch relevante Daten erfassen und bewerteni)Arbeitsdurchführung und -ergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentierenj)Zusammenhänge von Prozessabläufen und Teilprozessen bei der Auftragsabwicklung beachten7Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Roh-, Hilfs- und Werkstoffen, Keramisches Rechnen (§ 10 Nr. 7)a)Roh- und Hilfsstoffe unterscheiden und auf Qualitätsparameter prüfen16 b)Roh- und Hilfsstoffe ihrer Verwendung nach zuordnen und einsetzenc)Werkstoffeigenschaften und deren Veränderungen beurteilen und Werkstoffe nach ihrer Verwendung auswählen, aufbereiten und handhabend)verfahrensbezogene Berechnungen durchführen8Formgebung und Veredlung (§ 10 Nr. 8)a)Modelle, Formen oder Werkzeuge unterscheiden und ihrer Verwendung nach zuordnen6 b)Formgebungsverfahren unterscheidenc)Veredlungsverfahren beschreibend)mechanische und manuelle Veredlungstechniken unterscheiden9Warten und Pflegen von Betriebsmitteln (§ 10 Nr. 9)a)Betriebsmittel inspizieren, pflegen, warten und die Durchführung dokumentieren4 b)schadhafte Betriebsmittel austauschen oder Instandsetzung veranlassenc)Betriebsstoffe auswählen, einsetzen und entsorgen10Trocknen und Brennen (§ 10 Nr. 10)a)Trocknungs- und Brennverfahren unterscheiden4 b)Vorgänge während des Trocknens und Brennens überwachenc)Fehlerursachen unsachgemäßen Trocknens und Brennens erkennen11Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen (§ 10 Nr. 11)a)betriebliches Qualitätssicherungssystem im eigenen Arbeitsbereich anwenden6 b)Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentierenc)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf beitragend)Optimierung von Vorgaben, insbesondere von Dokumentationen, veranlassenAbschnitt II: Spezifische Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesFertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sindZeitliche Richtwerte in Wochen im1.-18. Monat19.-36. Monat12341Anfertigen von Linien- und Flächendekoren aud Grundformen (§ 10 Nr. 12)a)Farben und Hilfsstoffe unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaften auswählen26 b)Farben unter Verwendung von Hilfsstoffen aufbereitenc)Malereien ausführen, insbesondere rändern, linieren und bändernd)Flächendekore auf verschiedenen Grundkörpern ausführen2Zeichnen und Malen (§ 10 Nr. 13)a)verschiedene Zeichen- und Maltechniken, insbesondere mit Bleistift, Feder und Wasserfarben, anwenden 4b)Dekore unter Einbeziehung gestalterischer und ästhetischer Grundlagen entwerfen3Handmalen von Schriften und Monogrammen (§ 10 Nr. 14)a)Schriften und Monogramme unter Beachtung typografischer Grundregeln entwerfen 4b)Schriften und Monogramme ausführen4Anfertigen von Dekoren aus kombinierten Formen (§ 10 Nr. 15)a)Farben, Edelmetallpräparate und Hilfsstoffe für verschiedene Dekorationsarten und -techniken auswählen und aufbereiten 26b)Staffagen auf Werkstücken und Reliefs ausführenc)Farben sowie Edelmetallpräparate, insbesondere Glanz- und Poliergold, unter Berücksichtigung der Brennbedingungen aufbringend)Ätzdekor und Imitation unterscheidene)Dekorationsarten in Auf-, In- und Unterglasur unterscheiden 26f)keramische Produkte durch Kombination verschiedener Dekortechniken veredelng)Dekorationsfehler erkennen, beurteilen und dokumentierenh)Dekore unter Berücksichtigung der Dekorbrandtechniken und Brennbedingungen brenneni)Malereien, insbesondere Edelmetalldekorationen, nachbearbeiten5Ausführen von Spritztechniken (§ 10 Nr. 16)a)Farben und Spritzmedien unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaften auswählen und aufbereiten 8b)Spritzwerkzeuge auswählen und vorbereitenc)Isolier- und Abdeckmaterialien auswählend)keramische Produkte vorbereitene)Farbflächen mit und ohne Isolier- und Abdeckmaterialien spritzenf)Farben in unterschiedlichen Schichtstärken und verlaufend von Hell nach Dunkel spritzeng)Spritzwerkzeuge reinigen und warten6Ausführen von Buntdruckdekorationen (§ 10 Nr. 17)a)Druckverfahren unterscheiden 6b)Buntdruckdekorationen, insbesondere Schiebebilder aufbringen7Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen (§ 10 Nr. 11)a)Prüfverfahren, Prüfmittel, Prüfvorschriften und betriebliche Prüfpläne anwenden 4b)Produkte sortieren und klassifizieren, Ergebnisse dokumentierenc)Fertigungsfehler erkennen, beurteilen und dokumentierend)Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung ergreifen