§ 2 Abs. 1 KErzGBesteht eine solche Einigung nicht oder nicht mehr, so gelten auch für die religiöse Erziehung die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über das Recht und…
§ 1 KErzGÜber die religiöse Erziehung eines Kindes bestimmt die freie Einigung der Eltern, soweit ihnen das Recht und die Pflicht zusteht, für die Person des Kindes zu…
§ 4 KErzGVerträge über die religiöse Erziehung eines Kindes sind ohne bürgerliche Wirkung.
§ 3 Abs. 1 KErzGSteht dem Vater oder der Mutter das Recht und die Pflicht, für die Person des Kindes zu sorgen, neben einem dem Kinde bestellten Vormund oder Pfleger zu, so…
Art. 26 SVerfVerfassung des Saarlandes (SVerf) Vom 15. Dezember 1947
1Unterricht und Erziehung haben das Ziel, den jungen Menschen so heranzubilden, dass er seine Aufgabe in Familie und Gemeinschaft erfüllen kann. 2Auf der…