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Verordnung betreffend der Verlagerung der Kontrollstelle EU-Fonds (KEUF) vom Landesamt für Zentrale Dienste zum Ministerium der Finanzen Vom 12. Oktober 2007
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Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.