§ 4 KflDiAusbV
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
der Ausbildungsbetrieb:
Stellung, Rechtsform und Struktur,
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Umweltschutz,
Qualitätsmanagement;
Geschäfts- und Leistungsprozess:
betriebliche Organisation,
Beschaffung,
Dienstleistungen;
Information, Kommunikation und Kooperation:
Informations- und Kommunikationssysteme,
Arbeitsorganisation,
Teamarbeit und Kooperation,
kundenorientierte Kommunikation;
Marketing und Verkauf:
Märkte, Zielgruppen,
Verkauf;
kaufmännische Steuerung und Kontrolle:
betriebliches Rechnungswesen,
Kosten- und Leistungsrechnung,
Controlling,
Finanzierung;
Personalwirtschaft;
Organisation, Aufgaben und Rechtsfragen des Gesundheits- und Sozialwesens;
medizinische Dokumentation und Berichtswesen; Datenschutz;
Materialwirtschaft;
Marketing im Gesundheitswesen;
Finanz- und Rechnungswesen im Gesundheitsbereich:
Finanzierung im Gesundheitsbereich,
Leistungsabrechnung,
Besonderheiten des Rechnungswesens im Gesundheitsbereich;
Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen.