§ 4 Abs. 2 PflVGGesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter
Die Mindesthöhen der Versicherungssummen ergeben sich aus der Anlage. Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem…
§ 197 Abs. 3 VAGGesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
Eine Änderung der Satzung oder der allgemeinen Versicherungsbedingungen berührt ein bestehendes Versicherungsverhältnis nur, wenn der Versicherte der Änderung…
§ 5d Abs. 5 PflVGGesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter
Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr und dem Bundesministerium für Wirtschaft…
§ 32 Abs. 4 PflVGGesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter
Sind Vertragsbestimmungen, die auf den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherers beruhen, aufgrund einer Änderung der Rechtsverordnung nach § 4…
Anlage Nr. 1 PflVGGesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter
Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt bei Kraftfahrzeugen einschließlich der Anhänger je Schadensfall