§ 14 Abs. 1 ZwrMechMstrVVerordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Zweiradmechaniker-Handwerk
Die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 begonnenen Prüfungsverfahren werden nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt. Erfolgt die Anmeldung zur Prüfung…
§ 11 Abs. 2 PräzwMechMstrVVerordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Präzisionswerkzeugmechaniker-Handwerk
Prüflinge, die die Prüfung nach den bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Vorschriften nicht bestanden haben und sich bis zum 31. Dezember 2013 zu einer…
§ 13 Abs. 2 WerkstTerHMstrVVerordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Werkstein- und Terrazzohersteller-Handwerk
Prüflinge, die die Prüfung nach den bis zum Ablauf des 28. Februar 2021 geltenden Vorschriften nicht bestanden haben und sich bis zum Ablauf des 28. Februar…
§ 14 Abs. 2 KlaCbMstrVVerordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Klavier- und Cembalobauer-Handwerk
Hat der Prüfling die Prüfung nach den bis zum Ablauf des 31. März 2020 geltenden Vorschriften nicht bestanden und hat er sich bis zum Ablauf des 31. März 2022…
§ 15 Abs. 2 KfzSTFPrVVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für Kraftfahrzeug-Servicetechnik oder Geprüfte Berufsspezialistin für Kraftfahrzeug-Servicetechnik
Bei einer Anmeldung zur Prüfung zwischen dem 1. Januar 2021 und dem Ablauf des 30. September 2023 hat die zuständige Stelle auf Antrag der zu prüfenden Person…