§ 24 Abs. 1 Nr. 1 PflVGGesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter
die Stellung des Entschädigungsfonds und die Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse des Entschädigungsfonds aufgrund § 13 Absatz 2 in der bis zum 17. April…
§ 25 Abs. 2 PflVGGesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter
Die Satzung der Verkehrsopferhilfe sowie jede Änderung der Satzung bedürfen der Genehmigung des Bundesministeriums der Justiz. Die Genehmigung von Bestimmungen…
§ 28 Abs. 2 PflVGGesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter
Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr, dem Bundesministerium für Wirtschaft und…
§ 23 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a PflVGGesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter
die im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betrieb der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung befugten Versicherungsunternehmen unter Berücksichtigung ihres…
§ 13 Abs. 1 PflVGGesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter
Der Entschädigungsfonds kann von den Personen, für deren Schadensersatzverpflichtungen er nach § 12 Absatz 1 einzutreten hat, wie ein Beauftragter Ersatz seiner…