§ 90 Abs. 1 KGSGFortgeltung und Befristung bisherigen Abwanderungsschutzes
Bestandteil des Verzeichnisses national wertvollen Kulturgutes ist Kulturgut, das aufgrund des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung in…
§ 1 Nr. 1 KGSGAnwendungsbereich
den Schutz nationalen Kulturgutes gegen Abwanderung,
§ 18 Abs. 2 KGSGBeschädigungsverbot
Absatz 1 gilt auch, wenn für ein Kulturgut das Verfahren zur Eintragung in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingeleitet ist.