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Die Krankenhäuser treffen entsprechend dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft alle erforderlichen Maßnahmen zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen. Soweit entsprechende Richtlinien und Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) und der Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie (ART) beim Robert Koch-Institut vorliegen, wird die Einhaltung des Standes der medizinischen Wissenschaft auf dem Gebiet der Hygiene vermutet, wenn die veröffentlichten Fassungen beachtet werden.
Das zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung
Maßnahmen zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen,
die Zusammensetzung und Aufgaben von Beratungs- und Kontrollstrukturen,
Beschäftigung, Tätigkeitsfelder, Fort- und Weiterbildung von Hygienebeauftragten und Hygienefachkräften sowie
die Erfassung von Krankenhausinfektionen, Berichts- und Veröffentlichungspflichten im Einzelnen zu regeln.
Regelungen auf dem Gebiete der Krankenhaushygiene,
Die Krankenhäuser treffen entsprechend dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft alle erforderlichen Maßnahmen zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung…
mitzuwirken bei der Planung von Baumaßnahmen, der Wiederbeschaffung von Anlagegütern gemäß § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes…
für Einrichtungen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 3 die Bildung einer Hygienekommission,
bei der Aus- und Fortbildung des Personals in der Krankenhaushygiene mitzuwirken.
über hygienerechtliche Anforderungen für Wohn- und Betreuungsangebote, um einen ausreichenden und dem Konzept angepassten Schutz der Nutzerinnen und Nutzer vor…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.