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Die Einzelheiten der Durchführung des Investitionsprogramms werden in einer Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern geregelt, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen mit den Ländern schließt.
Die Verwaltungsvereinbarung trifft insbesondere Bestimmungen über
die Arten der zu fördernden Investitionen,
die Art, Höhe und Dauer der Finanzhilfen,
die Bereitstellung angemessener eigener Mittel der Länder,
die Verteilung der Finanzhilfen an die betroffenen Länder sowie
die Bewirtschaftung und Abrechnung der Finanzhilfen einschließlich der Überprüfung ihrer Verwendung und der Rückforderung von Mitteln.
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