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Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes nach Maßgabe dieses Gesetzes verpflichtet. Gemäß § 79 SGB VIII haben sie im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zu gewährleisten, dass in ihrem Zuständigkeitsbereich die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste, Veranstaltungen und Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes zur Verfügung stehen.
Träger der freien Jugendhilfe und Initiativen, soweit sie in den Bereichen dieses Gesetzes tätig sind, sollen nach Maßgabe des § 74 SGB VIII und den Inhalten und Vorgaben der örtlichen Jugendhilfeplanung gefördert werden. Die Förderung soll sich insbesondere auf die entstehenden Personal- und Sachkosten beziehen.
Im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit haben die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Sie müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den für die Jugendhilfe insgesamt bereitgestellten Mittel stehen.
Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe erstellt auf der Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung einen Förderplan, der für jeweils eine Wahlperiode der Vertretungskörperschaft festgeschrieben wird.
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die freiwillige Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe anregen; sie sollen sie fördern, wenn der jeweilige…
Die Förderung der Träger der freien Jugendhilfe umfasst insbesondere Zuwendungen zu den Personal- und Sachkosten der in der kommunalen Jugendhilfeplanung oder…
Vor der Entscheidung über Ausstattung und Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes haben…
Soweit die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe Zuwendungen für Maßnahmen auf kommunaler Ebene oder in eigener Trägerschaft erhalten, haben sie sicher…
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben dafür Sorge zu tragen, dass Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand in den sie betreffenden…
Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe fördern das Zusammenwirken durch die Einrichtung der erforderlichen Strukturen. Dabei sollen sie diese so…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.