§ 63 Abs. 3 BZRGGesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister
Die Registerbehörde kann auf Antrag oder von Amts wegen anordnen, daß Eintragungen vorzeitig entfernt werden, wenn die Vollstreckung erledigt ist und das…
§ 60 Abs. 1 Nr. 3 BZRGGesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister
der Schuldspruch, der nach § 13 Absatz 2 Satz 2 aus dem Zentralregister entfernt worden ist, sowie die Entscheidung, die nach § 13 Absatz 3 aus dem…
§ 67 BZRGGesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister
Die bei dem Inkrafttreten dieses Gesetzes vorhandenen Eintragungen in der gerichtlichen Erziehungskartei sind in das Erziehungsregister zu übernehmen.
§ 13 Abs. 3 BZRGGesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister
Die Eintragung über eine Verurteilung wird aus dem Register entfernt, wenn diese in eine Entscheidung einbezogen wird, die in das Erziehungsregister einzutragen…
§ 61 Abs. 3 BZRGGesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister
Auskünfte aus dem Erziehungsregister dürfen nicht an andere als die in Absatz 1 genannten Behörden weitergeleitet werden.