§ 6 Abs. 2 EntschFinVVerordnung über die Finanzierung der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH
Die Jahreszielausstattung ist bis zum 15. August eines jeden Jahres zu ermitteln. Hierzu wird der Differenzbetrag zwischen den zu diesem Zeitpunkt vorhandenen…
§ 16 Abs. 5 RSAVVerordnung über das Verfahren zum Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung
Das Bundesamt für Soziale Sicherung zahlt die Zuweisungen für das monatliche Abschlagsverfahren in Teilbeträgen aus, die sich insbesondere an den monatlichen…
§ 426 Abs. 5 SGB 5Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
Die Beiträge aus den nach Absatz 3 ermittelten beitragspflichtigen Einnahmen werden am 7. Januar 2026 fällig. Die Deutsche Rentenversicherung Bund leitet die…