§ 11 Abs. 3 Nr. 5 DüngGDüngegesetz
einen angemessenen Selbstbehalt für Sachschäden sowie einen angemessenen Entschädigungshöchstbetrag insbesondere unter Berücksichtigung des Umfanges der…
§ 11 ProdHaftGGesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte
Im Falle der Sachbeschädigung hat der Geschädigte einen Schaden bis zu einer Höhe von 500 Euro selbst zu tragen.
§ 4 KlärEVBeitragshöhe
Der Beitrag beträgt zwanzig Deutsche Mark pro Tonne Klärschlamm bezogen auf dessen Trockenmasse, der zur landbaulichen Verwertung abgegeben wird. Satz 1 gilt…
§ 7 Abs. 1 KlärEVNachschußpflicht
Im Falle der Erschöpfung der Fondsmittel sind alle Hersteller von Klärschlamm, die seit Inkrafttreten dieser Verordnung Klärschlamm zur landbaulichen Verwertung…
§ 10 Abs. 1 HaftPflGHaftpflichtgesetz
Der Unternehmer oder der in § 2 bezeichnete Inhaber der Anlage haftet für Sachschäden nur bis zum Betrag von 300.000 Euro, auch wenn durch dasselbe Ereignis…