§ 22 KflDiAusbVVerordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen sowie Veranstaltungswirtschaft
Diese Verordnung tritt am 1. August 2001 in Kraft.
§ 12 RVermVG§6DVVerordnung zur Durchführung des § 6 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen
Die Vorschriften dieser Verordnung treten mit Wirkung vom 1. August 1951 in Kraft.
§ 11 GlAusbV 2001Verordnung über die Berufsausbildung zum Glaser/zur Glaserin
Diese Verordnung tritt am 1. August 2001 in Kraft.
§ 5 LwAusglAbgV 1971Verordnung über die Erhebung einer Ausgleichsabgabe zur Sicherung der deutschen Landwirtschaft
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 12. Mai 1971 in Kraft.
§ 28 Abs. 1 VAP2.1-baut.D-Gem NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des bautechnischen Dienstes in den Gemeinden und Gemeindeverbänden des Landes Nordrhein-Westfalen
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 31. Dezember 1985 in Kraft.