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Der Tag, an dem der Vertrag gemäß der Vorschrift seines Artikels 11 in Kraft tritt, wird durch den Minister für Bildung, Kultur und Wissenschaft im Amtsblatt des Saarlandes bekannt gemacht.[1] Zusatzprotokoll Zusatzprotokoll[7] Bei der Unterzeichnung des am heutigen Tag geschlossenen Vertrages zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Saarland sind folgende übereinstimmende Erklärungen abgegeben worden, die einen integrierenden Bestandteil des Vertrages bilden: „Die in dem Zusatzprotokoll zu dem Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Saarland über die Privatschulen in Trägerschaft der katholischen Kirche vom 21. Februar 1975 getroffenen Regelungen gelten auch für Erweiterte Realschulen und Sekundarschulen in Trägerschaft der katholischen Kirche.“