§ 10 Abs. 2 KosmetikerMstrVAllgemeine Prüfungs- und Verfahrensregelungen, weitere Regelungen zur Meisterprüfung
Die Prüfung in den Teilen III und IV der Meisterprüfung bestimmt sich nach der Allgemeinen Meisterprüfungsverordnung vom 26. Oktober 2011 (BGBl. I S. 2149) in…
§ 3 Abs. 2 KosmetikerMstrVZiel und Gliederung des Teils I
Teil I der Meisterprüfung gliedert sich in folgende Prüfungsbereiche:
§ 2 KosmetikerMstrVMeisterprüfungsberufsbild
Im Kosmetiker-Gewerbe sind zum Zwecke der Meisterprüfung folgende Fertigkeiten und Kenntnisse zum Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz zu…
§ 4 Abs. 2 KosmetikerMstrVMeisterprüfungsprojekt
Das Meisterprüfungsprojekt besteht aus Planungs-, Durchführungs-, Kontroll- und Dokumentationsarbeiten.
§ 1 AMVOVerordnung über die Meisterprüfung in den Teilen III und IV im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben
Die Meisterprüfung besteht aus vier selbstständigen Prüfungsteilen. Diese Verordnung regelt die betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Prüfung…