§ 12a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c KraftStG 2002Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002
wenn der Aufenthalt des Fahrzeugs im Inland über die Zeit, für die die Steuer entrichtet worden ist, hinaus andauern soll (Weiterversteuerung) bei jeder…
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG 2002Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002
bei einem ausländischen Fahrzeug, vorbehaltlich des Absatzes 2, solange sich das Fahrzeug im Inland befindet;
§ 11 Abs. 3 KraftStG 2002Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002
Die Steuer ist bei ausländischen Fahrzeugen, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, tageweise zu entrichten. Die Tage des Aufenthalts im…
§ 15 Abs. 1 Nr. 8 KraftStG 2002Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002
eine befristete oder unbefristete Erhöhung der nach § 9 Abs. 3 anzuwendenden Steuersätze für bestimmte ausländische Fahrzeuge, um diese Fahrzeuge einer…
§ 3 Nr. 13 KraftStG 2002Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002
ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die…