§ 16 KraftStG 2002Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002
Das Bundesministerium der Finanzen kann die Erhebung der Steuer bei ausländischen Fahrzeugen bis zu einem Jahr aussetzen, sobald mit dem Staat, in dem die…
§ 12a Abs. 1 Nr. 2 KraftStG 2002Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002
für ein ausländisches Fahrzeug
§ 5 Abs. 4 KraftStG 2002Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002
Wird ein inländisches Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und werden dabei die diesbezügliche Änderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und die Entstempelung…
§ 7 Abs. 2 KraftStDVSteuervergünstigungen
Fallen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung weg, so hat der Steuerpflichtige dies dem zuständigen Hauptzollamt unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
§ 15 Abs. 2 KraftStDVSteuererklärung
Das zuständige Hauptzollamt kann vom Eigentümer, Besitzer oder vom Halter des Fahrzeugs ohne Rücksicht darauf, ob er selbst Steuerschuldner ist, die Abgabe…