§ 48 Abs. 1 FZVVerordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
Erweist sich ein ausländisches Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig, ist § 5 anzuwenden.
§ 31d Abs. 1 StVZOStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Ausländische Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen in Gewicht und Abmessungen den §§ 32 und 34 entsprechen.
§ 2 Abs. 4 KraftStG 2002Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002
Ein Fahrzeug ist ein ausländisches Fahrzeug, wenn es im Zulassungsverfahren eines anderen Staates zugelassen ist.
§ 8 KraftStDVBesondere Kennzeichen
Für besondere Kennzeichen nach § 1 Absatz 1 Nummer 4 des Gesetzes sind die §§ 3 bis 7 sinngemäß anzuwenden.
§ 1 Nr. 2 KraftStDVZuständiges Hauptzollamt
für ausländische Fahrzeuge