§ 8 Abs. 1 KWGGesetz über das Kreditwesen
(weggefallen)
Art. 3 Abs. 3 Buchst. e 32014L0017RICHTLINIE 2014/17/ЕU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Februar 2014 über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 (Text von Bedeutung für den EWR)
bei Kreditverträgen, bei denen es sich beim Kreditgeber um eine Organisation innerhalb des Geltungsbereichs von Artikel 2 Absatz 5 der Richtlinie 2008/48/EG…
§ 11 Nr. 3 KrZwMGGesetz über den Zweitmarkt für notleidende Kredite und über Kreditdienstleistungsinstitute
Nichtkreditinstitute, die der Beaufsichtigung durch eine zuständige Behörde eines Vertragsstaats nach Artikel 20 der Richtlinie 2008/48/EG in der Fassung vom…
§ 21 Abs. 2 KWGGesetz über das Kreditwesen
Als Kredite im Sinne der §§ 15 bis 18 gelten nicht (3) § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 bis 11 und § 18 gelten nicht für
§ 8 Abs. 3 KredWGÄndG 3Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen
Die §§ 59 und 60 des Gesetzes über das Kreditwesen sind anzuwenden.