§ 39 Abs. 2 GenGGesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
Der Genehmigung des Aufsichtsrats bedarf jede Gewährung von Kredit an ein Mitglied des Vorstands, soweit die Gewährung des Kredits nicht durch die Satzung an…
§ 37 Abs. 1 GenGGesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
Die Mitglieder des Aufsichtsrats dürfen nicht zugleich Vorstandsmitglieder, dauernde Stellvertreter der Vorstandsmitglieder, Prokuristen oder zum Betrieb des…
§ 15 Abs. 2 KrZwMGGesetz über den Zweitmarkt für notleidende Kredite und über Kreditdienstleistungsinstitute
Die Geschäftsleiter müssen in ihrer Gesamtheit über angemessenes Wissen und angemessene Erfahrung verfügen, um das Unternehmen kompetent und verantwortungsvoll…
§ 24 Abs. 3 GenGGesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
Die Mitglieder des Vorstands können besoldet oder unbesoldet sein. Ihre Bestellung ist zu jeder Zeit widerruflich, unbeschadet der Entschädigungsansprüche aus…
§ 9 Abs. 2 GenGGesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats müssen Mitglieder der Genossenschaft und natürliche Personen sein. Gehören der Genossenschaft eingetragene…