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Die Bundesregierung soll eine Strategie zur Verbesserung der Resilienz kritischer Infrastrukturen verabschieden. Die Strategie beinhaltet Erwägungen zu Transparenzpflichten für kritische Infrastrukturen.
Nach einer Konsultation, die — soweit praktisch möglich — den entsprechenden Interessenvertretern offensteht, verabschiedet jeder Mitgliedstaat spätestens am…
Die Bundesnetzagentur kann zum Zwecke der Überprüfung, ob die Verpflichtungen nach § 13 Absatz 1 des KRITIS-Dachgesetzes durch den in Absatz 1 genannten…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass kritische Einrichtungen über einen Resilienzplan oder ein gleichwertiges Dokument oder Dokumente, in denen die…
Analyse der Strategien zur Ermittlung bewährter Verfahren bezüglich dieser Strategien;
Zu den Maßnahmen zur Erreichung der Ziele nach Absatz 1 können die folgenden zählen, soweit ihnen nicht bereits bestehende spezialgesetzliche Regelungen in den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.