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Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Beförderung von Kriegswaffen außerhalb des Bundesgebietes muß folgende Angaben enthalten:
Name und Anschrift des Antragstellers
Bezeichnung der Kriegswaffen
Nummer der Kriegswaffenliste
Stückzahl oder Gewicht
Endverbleib der Kriegswaffen oder Name und Anschrift des Empfängers
Beförderungsmittel
Versand- und Zielort
Fahrt- oder Flugstrecke
Zeitraum der Beförderung.
§ 1 Abs. 2 gilt entsprechend.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.