Eingangsformel KüstmProkBekBekanntmachung der Proklamation der Bundesregierung über die Ausweitung des deutschen Küstenmeeres
Die von der Bundesregierung am 19. Oktober 1994 beschlossene Proklamation über die Ausweitung des deutschen Küstenmeeres wird hiermit bekanntgemacht:
§ 2 Abs. 3 NSGKdrVVerordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Kadetrinne“
Für die Abgrenzung des deutschen Küstenmeeres und der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone bleiben die diesbezüglichen Proklamationen der Bundesrepublik…
§ 2 Abs. 3 NSGBRgVVerordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Borkum Riffgrund“
Für die Abgrenzung des deutschen Küstenmeeres und der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone bleiben die diesbezüglichen Proklamationen der Bundesrepublik…
§ 2 Abs. 3 NSGPBRVVerordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Pommersche Bucht – Rönnebank“
Für die Abgrenzung des deutschen Küstenmeeres und der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone bleiben die diesbezüglichen Proklamationen der Bundesrepublik…