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Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Verordnung über die Eignungsprüfung als besondere Zugangsvoraussetzung zu den konsekutiven und nicht-konsekutiven Masterstudiengängen an der Hochschule der Bildenden Künste Saar vom 16. Mai 2011 (Amtsbl. I S. 195) außer Kraft.