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Das für Kultur zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung weitere Bestimmungen über die Art der abzuliefernden Medienwerke, die Ausgabe und Ausstattung der Pflichtexemplare, die Ablieferungsfristen, das Verfahren bei der Ablieferung und die Einschränkung der Ablieferungspflicht für bestimmte Gattungen von Medienwerken zu erlassen. Teil 6 Archive
Das für das wissenschaftliche Bibliothekswesen zuständige Ministerium wird ermächtigt, in Bezug auf die Absätze 1 bis 7 im Einvernehmen mit dem für die…
Zur geordneten Durchführung der Pflichtablieferung und um einen nicht vertretbaren Aufwand der Bibliothek sowie um Unbilligkeiten zu vermeiden, wird das für…
Das für das jeweilige Berufsrecht zuständige Ministerium wird ermächtigt, die Aufgaben durch Rechtsverordnung auf andere Stellen, die Aufgaben der öffentlichen…
Das Ministerium für Bildung und Kultur wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung
Örtlich zuständig für die Sammlung der Pflichtexemplare sind
Dieses Gesetz enthält Bestimmungen über die Einrichtungen, die Zuständigkeiten und die Aufgaben von Land, Gemeinden und Gemeindeverbänden im Bereich der Kunst…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.