BVerfG, 1 BvR 967/15Stattgebender Kammerbeschluss v. 2017-02-09 · § 23 Abs 1 Nr 1 KunstUrhG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) durch Pflicht zur Unterlassung einer Bildberichterstattung - hier: Prozessberichterstattung unter Abbildung des prominenten Angeklagten auf dem Weg zu seiner Verteidigerin - Gegenstandswertfestsetzung
BVerfG, 1 BvR 2519/13Ablehnung einstweilige Anordnung v. 2013-09-09 · § 23 KunstUrhG
Ablehnung des Erlasses einer eA: Ausstrahlung einer Fernsehsendung - fehlende Möglichkeit zur Folgenabwägung - hier: Vorabentscheidung gem § 32 Abs 5 S 2 BVerfGG
BVerfG, 1 BvR 2519/13Ablehnung einstweilige Anordnung v. 2013-09-09 · § 23 KunstUrhG
Ablehnung des Erlasses einer eA: Ausstrahlung einer Fernsehsendung - fehlende Möglichkeit zur Folgenabwägung - hier: Eingang der Verfassungsbeschwerde kurz vor dem Sendezeitpunk erlaubt keine Aufklärung der tatsächlichen Umstände mehr - fachgerichtliche Eilentscheidungen deuten auf Beachtung verfassungsrechtlicher Grundsätze hin - gesonderte Mitteilung der Begründung gem § 32 Abs 5 S 2 BVerfGG
BVerfG, 1 BvR 1842/08, 1 BvR 2538/08, 1 BvR 6/09Stattgebender Kammerbeschluss v. 2010-09-14 · § 23 Abs 1 Nr 1 KunstUrhG
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 GG durch Untersagung einer als Werturteil zu qualifizierenden Wortberichterstattung über Vorgänge aus dem Sozialbereich einer prominenten Person - im Übrigen unzulässige sowie unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen, mit denen den Beschwerdeführerinnen die Bildberichterstattung über eine prominente Person untersagt worden ist
BGH, VI ZR 244/08Urteil v. 2010-02-09 · § 23 KunstUrhG
Individualisierende Berichterstattung: Bereithalten von Dossiers über schwere Straftaten mit den Täter identifizierenden alten Wort- und Bildberichterstattungen