§ 19 Abs. 1 KVAVErmittlung des Überzinses
Zur Ermittlung des Überzinses, den ein Versicherungsunternehmen bei der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankheitskosten- und freiwilligen…
§ 5 Abs. 4 DeckRVVerordnung über Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellungen
Zu jedem Bilanzstichtag ist der gemäß Absatz 3 ermittelte Referenzzins des Kalenderjahres, in dem das Geschäftsjahr begonnen hat, mit dem höchsten in den…
§ 3 Abs. 2 Nr. 1 KK-AltRückVVerordnung zur Bildung von Altersrückstellungen durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände
Rechnungszins in Höhe von 4,25 Prozent,
§ 2 Abs. 2 DeckRVVerordnung über Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellungen
Bei Versicherungsverträgen mit Zinsgarantie gilt der von einem Versicherungsunternehmen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verwendete Rechnungszins für die…
§ 18 KVAVAlterungsrückstellung
Bei der Berechnung der Alterungsrückstellung nach § 341f des Handelsgesetzbuchs und § 25 Absatz 5 der Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung ist…