§ 62 KVLG 1989Rechtsverordnungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften, die auf Grund von Vorschriften erlassen worden sind, auf die dieses Gesetz verweist, gelten auch für…
§ 6 Abs. 2 Nr. 1 KVLG 1989Freiwillige Versicherung
im Falle des Absatzes 1 Nr. 1 nach Beendigung der Mitgliedschaft,