§ 13 Abs. 2 Nr. 1 TspVVerordnung über die Zulassung des Befahrens der Eder- und der Diemeltalsperre sowie die Abwehr strom- und schifffahrtspolizeilicher Gefahren
Fahrzeuge mit Maschinenantrieb müssen einander und allen anderen Fahrzeugen ausweichen; wenn sich ihre Kurse kreuzen, muss dasjenige Fahrzeug ausweichen,…
§ 24 Abs. 1 SeeSchStrOSeeschiffahrtsstraßen-Ordnung
Beim Begegnen auf entgegengesetzten oder fast entgegengesetzten Kursen im Fahrwasser ist nach Steuerbord auszuweichen.
Regel 19 Nr. ii) KVRVerhalten von Fahrzeugen bei verminderter Sicht
eine Kursänderung auf ein Fahrzeug zu, das querab oder achterlicher als querab ist.
Regel 8 KVRManöver zur Vermeidung von Zusammenstößen
a) Jedes Manöver zur Vermeidung eines Zusammenstoßes muss in Übereinstimmung mit den Regeln dieses Teiles erfolgen und, wenn es die Umstände zulassen,…