Gesetze
Gesetz wird geladen …
Sofern in den Regeln 9, 10 und 13 nicht etwas anderes bestimmt ist, gilt folgendes:
Ein Maschinenfahrzeug in Fahrt muß ausweichen
Ein Segelfahrzeug in Fahrt muß ausweichen
Ein fischendes Fahrzeug in Fahrt muß, soweit möglich, ausweichen
Ein Wasserflugzeug auf dem Wasser muß sich in der Regel von allen Fahrzeugen gut klar halten und vermeiden, deren Manöver zu behindern. Sobald jedoch die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, muß es die Regeln dieses Teiles befolgen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.