Regel 29 KVR
Lotsenfahrzeuge
a) Ein Fahrzeug im Lotsdienst muß führen b) Ein Lotsenfahrzeug, das nicht im Lotsdienst ist, muß die für ein Fahrzeug seiner Länge vorgeschriebenen Lichter oder Signalkörper führen.
a) Ein Fahrzeug im Lotsdienst muß führen b) Ein Lotsenfahrzeug, das nicht im Lotsdienst ist, muß die für ein Fahrzeug seiner Länge vorgeschriebenen Lichter oder Signalkörper führen.