§ 35 Abs. 2 Nr. 2 KWGErlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
ein Kreditinstitut in der Rechtsform des Einzelkaufmanns betrieben wird;
§ 10 Abs. 2 KrZwMGGesetz über den Zweitmarkt für notleidende Kredite und über Kreditdienstleistungsinstitute
Die Erlaubnis, als Kreditdienstleistungsinstitut tätig zu werden, können auf Antrag Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person oder einer…
§ 15 Abs. 1 Nr. 2 KWGOrgantransaktionen
nicht zu den Geschäftsleitern gehörende Gesellschafter des Instituts, wenn dieses in der Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft oder der Gesellschaft mit…
§ 33 Abs. 1 Nr. 5 KWGVersagung der Erlaubnis
ein Kreditinstitut oder ein Finanzdienstleistungsinstitut, das befugt ist, sich bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern…
§ 46 Abs. 1 KrZwMGGesetz über den Zweitmarkt für notleidende Kredite und über Kreditdienstleistungsinstitute
Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person oder Personenhandelsgesellschaft, die Kreditdienstleistungen bereits vor dem Inkrafttreten dieses…