§ 6 Abs. 2 VAGGesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
In Zweifelsfällen entscheidet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt), ob ein Unternehmen zur Führung der in Absatz 1 genannten…
§ 29 Abs. 2 WpIGGesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
Die Bundesanstalt entscheidet in Zweifelsfällen, ob ein Unternehmen zur Führung der in Absatz 1 genannten Bezeichnungen befugt ist. Sie hat ihre Entscheidungen…
§ 94 Abs. 3 WpHGGesetz über den Wertpapierhandel
Die Bundesanstalt entscheidet in Zweifelsfällen, ob ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen zur Führung der in Absatz 1 genannten Bezeichnungen befugt ist. Sie…
§ 30 Abs. 3 WpIGGesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
Die Bundesanstalt ist berechtigt, in Verfahren des Registergerichts, die sich auf die Eintragung oder Änderung der Rechtsverhältnisse oder der Firma von…
§ 4 Abs. 9 KMAGGesetz zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte
Die Bundesanstalt entscheidet in Zweifelsfällen, dass ein Unternehmen den Vorschriften dieses Gesetzes sowie der Verordnung (EU) 2023/1114 unterliegt. Als…